Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn - Immissionsschutz

ImmissionsschutzDer Immis­­si­­ons­­schutz­­ ist bei der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn angegliedert.

Unsere Baurechtsbehörde ist zuständig für den Vollzug des Bundes-Immis­­si­­ons­­schutz­­ge­­set­­zes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechts­­ver­­ord­­nun­­gen (nach Maßgabe der Immis­­si­­ons­­schutz-Zustän­­dig­keits­­ver­­ord­­nung des Landes Baden-Württem­­berg). Schwer­­punkte der Tätigkeit sind die Durch­­­füh­rung von Geneh­­mi­­gungs­­­ver­­fah­ren und der Erlass von Anord­­nun­­gen gegenüber geneh­­mi­­gungs­­­be­­dür­f­ti­­gen und nicht geneh­­mi­­gungs­­­be­­dür­f­ti­­gen Anlagen mit der Zielrich­tung, schädliche Umwelt­ein­wir­­kun­­gen von Anlagen auf Nachbar­­schaft und Allge­­mein­heit, wie insbe­­son­­de­re Lärm, Luftver­­un­rei­­ni­­gun­­gen, Erschüt­te­run­­gen oder Gerüche, zu vermeiden bzw. auf ein verträg­­li­ches Maß zu beschrän­ken.

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