Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn - Geschichte

Zur Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit hat Anfang des Jahres 1973 der damalige Bürgermeister der Stadt Walldürn, Alfred Hübner, die von Bürgermeister Alfons Schüßler, Hainstadt, bereits in früheren Jahren geführten Besprechungen fortgeführt, nachdem dieser in der Zwischenzeit verstorben war.

Mit Vertretern der Gemeinden Walldürn, Hardheim, Höpfingen, Hainstadt, Hettingen, Rinschheim, Buchen und Mudau wurde im Februar 1973 die Einrichtung von Verwaltungsgemeinschaften diskutiert. Man kam überein, dass solche Verwaltungsgemeinschaften ein beachtliches Gewicht im Odenwaldkreis (frühere Bezeichnung des Neckar-Odenwald-Kreises) haben würden und Gegenpole zum wirtschaftlichen Schwerpunkt des Elz-Mündungsraumes sein könnten.

In einer weiteren Beratung im Rathaus in Höpfingen, an der neben den Bürgermeistern von Walldürn, Hardheim und Höpfingen auch Vertreter der Gemeinderatsgremien teilnahmen, wurden erste konkrete Ergebnisse zur Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbandes zwischen den Gemeinden Hardheim und Höpfingen und der Stadt Walldürn erzielt.

Es wurden verschiedene Vorschläge über die Bezeichnung des Verbandes, dessen Sitz und die von den einzelnen Gemeinden zu erledigenden Aufgaben gemacht. Zu offiziellen Gesprächen traf man sich erst fast ein ganzes Jahr später, am 04.02.1974. Bei diesem Gespräch berichtete Bürgermeister Hübner in Höpfingen den Abordnungen aus Hardheim, Höpfingen und Walldürn über Gespräche mit dem Innenministerium Baden-Württemberg in Stuttgart. Er habe den Hinweis erhalten, dass noch vor dem 13.02.1974 die Sitzfrage des Gemeindeverwaltungsverbandes gelöst werden müsste, da die Gesetzesvorlage am 15.02.1974 im Plenum des Landtags eingebracht werden muss.

Nach dem Tod von Bürgermeister Alfred Hübner wurden die Verhandlungen über die Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbandes von dem damals bestellten Amtsverweser Robert Hollerbach weitergeführt. Am 09.09.1974 stellten die Verbandsgemeinden gemeinsam einen Antrag beim Innenministerium, die Feststellung der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Untere Verwaltungsbehörde bezüglich des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn zu treffen und stimmten der Bildung einer solchen für den Verband ausdrücklich zu. Dieses Schreiben wurde von den Bürgermeistern Karl Schell und Ernst Hornberger sowie von Amtsverweser Robert Hollerbach unterzeichnet.

Das Innenministerium hat auf diesen Antrag mit Erlass vom 16.12.1974 mitgeteilt: Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 10.12.1974 festgestellt, dass der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn die Voraussetzungen des § 14 a Abs. 1 Satz 1 des Landesverwaltungsgesetzes erfüllt. Dieser Beschluss wurde im Gesetzblatt von Baden-Württemberg vom 20.12.1974 bekannt gemacht.

Somit wurde der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn ab 01.01.1975 Untere Verwaltungsbehörde und war geboren. Als eine historische Stunde für den Raum Hardheim-Höpfingen-Walldürn wurde die Konstituierung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn damals bezeichnet.


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