Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn - Unterbringung

UnterbringungPsychisch kranke Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine

  • fortbestehende erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer
  • Personen oder
  • eine erhebliche Selbstgefährdung (Gesundheit, Suizid) bestehen,

können gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

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