Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn - Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Sonn- & FeiertagsfahrverbotAn Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr gilt in Deutschland ein Fahrverbot für LKW (über 7,5 Tonnen) und für alle LKW (auch unter 7,5 Tonnen) mit Anhänger.

Ausnahmen vom Fahrverbot sind nur für besonders dringende und unaufschiebbare Fälle möglich. Zum Beispiel für den Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln, lebenden Tieren, Speisen und Getränken für Märkte und Veranstaltungen, Zubehör (Musikinstrumente, Requisiten) für kulturelle Veranstaltungen und ähnliches. Die Ausnahmegenehmigung wird auch für die Leerfahrten zum dem Ort, an dem die Ladung aufgenommen wird, gebraucht.

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