Bauen
Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn kümmert sich um die räumliche Entwicklung seiner Mitgliedsgemeinde.
Dabei reicht das Spektrum von der Festlegung von baulichen Nutzungen und Standorten bis zur Gestaltung des öffentlichen Raumes. Flächennutzungsplan und Bebauungspläne sowie Beratung bei Bauprojekten sind dabei die wichtigsten Instrumente der Unteren Baurechtsbehörde und des Verbandsbauamts.
Bodenrichtwerte BORIS-BW
Künftig können die aktuellen Bodenrichtwerte auf der Homepage BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de) abgerufen werden.
Dort ist unter Angabe z.B. der Flurstücks-Nummer mit der Gemarkung der entsprechende Bodenrichtwert feststellbar. Auch nur die Eingabe der passenden Adresse würde für einen Suchlauf genügen.
Sollte künftig dennoch von Privat eine schriftliche Auskunft der Geschäftsstelle zu Bodenrichtwerten gefordert werden, verweisen wir auf die Gebührenpflicht der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mosbach.
Amtliche Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025
Der Gemeinsame Gutachterausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises (NOK) hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 für die Gemarkungen des Neckar-Odenwald-Kreises ermittelt und in der Sitzung vom 28.04.2025 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite BORIS-BW, s.o., veröffentlicht und sind kostenfrei gemäß den Nutzungsbedingungen einsehbar. Dort kann nach Eingabe von Ort und Straße oder Gemarkung und Flurstücks-Nummer ein Kartenausschnitt mit beschreibenden Informationen sowie der Bodenrichtwert abgerufen werden.
Schriftliche, gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte wären per Fax unter 06261 82-349, per E-Mail an gutachterausschuss@mosbach.de oder schriftlich unter der Anschrift Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss NOK, Hauptstraße 9, 74821 Mosbach zu beantragen.
Mosbach, den 06.06.2025 Vorsitzender des Gutachterausschusses
Gutachterauschuss
Die Geschäftsstelle mit dem „Gemeinsamen Gutachterausschuss“ ist seit April 2021 für sämtliche Kommunen im Neckar-Odenwald-Kreis zuständig. Über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung haben sich insgesamt 27 Städte und Gemeinden mit ca. 144.000 Einwohnern, aufgeteilt in 119 Gemarkungen zusammengeschlossen. Auf einer Fläche von ca. 113.000 ha sind ca. 2000 Bodenrichtwertzonen zu bearbeiten. Mit Hilfe einer Kaufpreissammlung werden für den Landkreis Verträge erfasst, ausgewertet und damit wertrelevante Daten zur Verfügung gestellt. Auf Antrag sind die Erstattung von Verkehrswertgutachten oder weitere schriftliche Auskünfte möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.mosbach.de/wirtschaft-und-entwicklung/gutachterausschuss