Vollsperrung des Zubringers B27
zur K3910 bzw. Wettersdorfer Straße

Auf Grund von Straßenbauarbeiten ist die Strecke von 22.04. bis voraussichtlich 29.08.2025 voll gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Umleitungsbeschilderung eingerichtet.

Der Gemeindeverwaltungsverband bittet um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Verkehrsbehinderungen.

 

Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn ist bemüht, seinen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt gvv-hardheim-wallduern.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
    Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
  • Einige PDFs könnten nicht UA-konform sein.
    Die PDFs auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf www.gvv-hardheim-wallduern.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an info@gvv-hw.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls der Gemeinde Verwaltungsverband nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Rückmelde-Formular

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