Vollsperrung des Zubringers B27
zur K3910 bzw. Wettersdorfer Straße

Auf Grund von Straßenbauarbeiten ist die Strecke von 22.04. bis voraussichtlich 29.08.2025 voll gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Umleitungsbeschilderung eingerichtet.

Der Gemeindeverwaltungsverband bittet um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Verkehrsbehinderungen.

 

Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegungen, öffentliche Bekanntmachungen und andere Informationen

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu laufenden Verwaltungsverfahren, in denen eine Beteiligung bzw. Information der Öffentlichkeit vorgesehen ist.

Bitte beachten: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß Verbandssatzung zukünftig ausschließlich über die Internetseite, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Hinter ausschließlich im Internet erfolgten Bekanntmachungen finden Sie in Klammern die Angabe des Bereitstellungstages.

Aufgrund der teils sehr großen Datenmengen der einzelnen Dokumente weisen wir daraufhin, dass diese für die Anzeige im Internet ggfs. in einer web-optimierten Qualität bereitgestellt werden. 

Flächennutzungsplan 2030

Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir für dieses Thema eine eigene Seite eingerichtet. Hier klicken...

Änderung der Gebührensatzung

Satzung zur Änderung der Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als Untere Verwaltungsbehörde und als Untere Baurechtsbehörde (Gebührensatzung) (Bereitstellungstag 21.03.2024)

Flächennutzungsplan 2015 – Änderung Windpark Altheim III, Gemeinde Walldürn, Gemarkung Altheim

Flächennutzungsplan 2015 – Änderung Windpark Altheim III, Gemeinde Walldürn, Gemarkung Altheim

Öffentliche Bekanntmachung vom 07.08.2021

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 1 - Begründung

Anlage 2 - Lageplan

Flächennutzungsplan "Röte"

Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Röte" Änderung und Erweiterung, Stadt Walldürn, Gemarkung Walldürn.
Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB).

Öffentliche Bekanntmachung

Anlage 1a - Begründung

Anlage 1b - Umweltbericht

Anlage 2 - Lageplan

Anlage 3 - Einzelhandelsgutachten

Behandlungsübersicht frühzeitige Beteiligung

Umweltbezogene Stellungnahme RP Freiburg

Umweltbezogene Stellungnahme LRA NOK

 

Flächennutzungsplan "Heidlein II"

Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Heidlein II", Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Höpfingen
Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung

Deckblatt

Inhaltsverzeichnis

Anlage 1 - Begründung

Anlage 2 - Umweltbericht

Anlage 3 - Lageplan

Flächennutzungsplan "Öl- und Schneidmühle, Gemeinde Hardheim"

Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan "Öl- und Schneidmühle, Gemeinde Hardheim", Gemarkung Bretzingen

Bekanntmachung Genehmigung der FNP Änderung

Zusammenfassende Erklärung

Gebührensatzung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als Untere Verwaltungsbehörde und als Untere Baurechtsbehörde

Flächennutzungsplan "Windpark südlich Gerichtstetten"

Öffentliche Bekanntmachung der punktuellen Änderung der Fortschreibung des aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplanes – vier punktuelle Konzentrationszonen für Windenergieanlagen „südlich Gerichtstetten“

Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs.1 BauGB

Auslegung des Entwurfs zu den Änderungen des Flächennutzungsplan „Windpark südlich Gerichtstetten“ des GVV Hardheim-Walldürn gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn hat in öffentlicher Sitzung am 21.10.2016 den Entwurf zur punktuellen und flächenhaften Änderung für den „Windpark südlich Gerichtstetten“ gebilligt und unter Verweis auf die Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange in Form der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Hiermit erhalten Sie Gelegenheit bis einschließlich spätestens 09. Dezember 2016  Ihre Stellungnahme zum Entwurf der punktuellen und flächenhaften Änderung für den „Windpark südlich Gerichtstetten“ – sieben Windenergieanlagen – abzugeben.

Der Entwurf zur punktuellen und flächenhaften Änderung für den „Windpark südlich Gerichtstetten“ liegt in der Zeit vom 07. November 2016 bis einschließlich 09. Dezember 2016 beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim- Walldürn, Friedrich-Ebert-Str. 11, 74731 Walldürn, Zimmer 4 im 2. OG, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Unterlagen zum Entwurf der punktuellen und flächenhaften Änderung für den „Windpark südlich Gerichtstetten“ können mit den nachfolgenden Links angeschaut oder heruntergeladen werden (PDF-Format):

Aufstellung der punktuellen Änderung – sieben  punktuelle Konzentrationszonen für Windenergieanlagen „südlich Gerichtstetten“ – des aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplanes:

  1. Planzeichnung im Maßstab 1:10.000
  2. Begründung
  3. Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2
  4. Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
  5. Übersicht der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Aufstellung der flächenhaften Änderung – Konzentrationszone für Windenergieanlagen „südlich Gerichtstetten“ – des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft:

  1. Planzeichnung im Maßstab 1:10.000
  2. Begründung
  3. Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2
  4. Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
  5. Stellungnahmen und Behandlungsvorschläge der Verbandsversammlung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans  nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Gemeindeverwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Übersicht der beteiligten Träger öffentlicher Belange

Natura 2000 - Vorprüfung

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Ihre Ansprechpartner

Roland Frank
Verbandsgeschäftsführer
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731 Walldürn
Telefon: 06282 67-200
Telefax: 06282 7393

Leander Balles
Sachgebietsleitung
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731 Walldürn
Telefon: 06282 67-201
Telefax: 06282 7393