Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegungen, öffentliche Bekanntmachungen und andere Informationen
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu laufenden Verwaltungsverfahren, in denen eine Beteiligung bzw. Information der Öffentlichkeit vorgesehen ist.
Bitte beachten: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß Verbandssatzung zukünftig ausschließlich über die Internetseite, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Hinter ausschließlich im Internet erfolgten Bekanntmachungen finden Sie in Klammern die Angabe des Bereitstellungstages.
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Satzung zur Änderung der Verbandssatzung (8. Änderung) (Bereitstellungstag 21.03.2024)
Satzung zur Änderung der Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als Untere Verwaltungsbehörde und als Untere Baurechtsbehörde (Gebührensatzung) (Bereitstellungstag 21.03.2024)
Flächennutzungsplan 2015 – Änderung Windpark Altheim III, Gemeinde Walldürn, Gemarkung Altheim
Öffentliche Bekanntmachung vom 07.08.2021
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Änderung des Flächennutzungsplans 2015 im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“, Gemarkung Höpfingen
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Röte" Änderung und Erweiterung, Stadt Walldürn, Gemarkung Walldürn.
Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB).
Anlage 3 - Einzelhandelsgutachten
Behandlungsübersicht frühzeitige Beteiligung
Umweltbezogene Stellungnahme RP Freiburg
Umweltbezogene Stellungnahme LRA NOK
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Trieb", Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim
Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Behandlungsübersicht frühzeitige Beteiligung
Umweltbezogene Stellungnahme RP Freiburg
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Heidlein II", Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Höpfingen
Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan "Öl- und Schneidmühle, Gemeinde Hardheim", Gemarkung Bretzingen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als Untere Verwaltungsbehörde und als Untere Baurechtsbehörde
Öffentliche Bekanntmachung der punktuellen Änderung der Fortschreibung des aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplanes – vier punktuelle Konzentrationszonen für Windenergieanlagen „südlich Gerichtstetten“
Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs.1 BauGB
Auslegung des Entwurfs zu den Änderungen des Flächennutzungsplan „Windpark südlich Gerichtstetten“ des GVV Hardheim-Walldürn gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn hat in öffentlicher Sitzung am 21.10.2016 den Entwurf zur punktuellen und flächenhaften Änderung für den „Windpark südlich Gerichtstetten“ gebilligt und unter Verweis auf die Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange in Form der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Hiermit erhalten Sie Gelegenheit bis einschließlich spätestens 09. Dezember 2016 Ihre Stellungnahme zum Entwurf der punktuellen und flächenhaften Änderung für den „Windpark südlich Gerichtstetten“ – sieben Windenergieanlagen – abzugeben.
Der Entwurf zur punktuellen und flächenhaften Änderung für den „Windpark südlich Gerichtstetten“ liegt in der Zeit vom 07. November 2016 bis einschließlich 09. Dezember 2016 beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim- Walldürn, Friedrich-Ebert-Str. 11, 74731 Walldürn, Zimmer 4 im 2. OG, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Unterlagen zum Entwurf der punktuellen und flächenhaften Änderung für den „Windpark südlich Gerichtstetten“ können mit den nachfolgenden Links angeschaut oder heruntergeladen werden (PDF-Format):
Aufstellung der punktuellen Änderung – sieben punktuelle Konzentrationszonen für Windenergieanlagen „südlich Gerichtstetten“ – des aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplanes:
- Planzeichnung im Maßstab 1:10.000
- Begründung
- Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2
- Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
- Übersicht der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Aufstellung der flächenhaften Änderung – Konzentrationszone für Windenergieanlagen „südlich Gerichtstetten“ – des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft:
- Planzeichnung im Maßstab 1:10.000
- Begründung
- Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2
- Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
- Stellungnahmen und Behandlungsvorschläge der Verbandsversammlung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Gemeindeverwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Übersicht der beteiligten Träger öffentlicher Belange
Natura 2000 - Vorprüfung
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