Vollsperrung des Zubringers B27
zur K3910 bzw. Wettersdorfer Straße

Auf Grund von Straßenbauarbeiten ist die Strecke von 22.04. bis voraussichtlich 29.08.2025 voll gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Umleitungsbeschilderung eingerichtet.

Der Gemeindeverwaltungsverband bittet um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Verkehrsbehinderungen.

 

Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Namensänderung

VertragsunterschriftUnter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, seine Namen durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn ändern zu lassen.

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens nachvollziehbar und auch nachweisbar ergeben.

Ausgangspunkt der behördlichen Namensänderung ist der zur Zeit der Antragstellung rechtmäßig geführte Name. Auf Grund der Nachrangigkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung müssen deshalb zuvor die personenstandsrechtlichen Möglichkeiten, wie z.B. Berichtigungen, ausgeschöpft werden!

In der Praxis kommen zum Beispiel Fälle vor, bei denen Namen anstößig oder lächerlich klingen bzw. die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben; Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehen.

Bei der Auswahl des neuen Namens sind Sie jedoch nicht völlig frei.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin

Sabine Böna
Sachgebietsleitung
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731 Walldürn
Telefon: 06282 67-205
Telefax: 06282 7393