Vollsperrung des Zubringers B27
zur K3910 bzw. Wettersdorfer Straße

Auf Grund von Straßenbauarbeiten ist die Strecke von 22.04. bis voraussichtlich 29.08.2025 voll gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Umleitungsbeschilderung eingerichtet.

Der Gemeindeverwaltungsverband bittet um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Verkehrsbehinderungen.

 

Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Bauleitplan

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Steuerungselement der Stadtplanung und hoheitliche Aufgabe einer Kommune.

Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Steuerung der zukünftigen baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke in der Gemeinde. Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn nimmt diese Aufgabe für seine Mitgliedsgemeinden wahr.

Die Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das BauGB enthält die gesetzlichen Grundlagen und regelt die Inhalte der Bauleitpläne, deren Ablaufverfahren sowie die Sicherung der Bauleitplanung. Es enthält außerdem die Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzungen, die Zulässigkeit von Vorhaben, die Bodenordnung u.a.. Die Baunutzungsverordnung beinhaltet die Regelungen über die zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes.

Mit der Novelle des BauGB 2017 ergibt sich für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung, ab Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Mai 2017 Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Dieses hat zum einen auf den Internetseiten der zuständigen Kommune zu erfolgen und zum anderen sind die Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Nach § 6a BauGB soll eine zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan, die Planunterlagen und die Begründung dauerhaft im Internet auf den Seiten der Gemeinde und über ein zentrales Portal des Landes bereitgestellt werden. In § 10a BauGB finden Sie die entsprechende Regelung zu § 6a BauGB für Bebauungspläne.Zudem müssen die Gemeinden nach § 4a Absatz 4 BauGB folgende Inhalte im Bauleitplanverfahren im Internet bereitstellen:

  • den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung von Planentwürfen im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB
  • die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Ihre Ansprechpartnerin

Tanja Rohe
Sachbearbeiterin Baurechtsbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731 Walldürn
Telefon: 06282 67-222
Telefax: 06282 7393