Baugenehmigungen - ein Vorhaben, drei Verfahren
Baurechtliche Verfahren – Anfrage, Kenntnisgabe und Genehmigung
Wer ein Gebäude errichten, ändern oder einer anderen Nutzung zuführen möchte, sollte sich mit einer Architektin oder einem Architekten in Verbindung setzen. Auch das Bauordnungsamt des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn informiert Sie, inwiefern die Planungen realisierbar sind und ob weitergehende öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten sind.
Die Bauvoranfrage bietet Ihnen die Möglichkeit, einzelne Fragen rechtsverbindlich abzuklären. Dies kann sinnvoll sein, wenn Ausnahmen und Befreiungen von einem Bebauungsplan erforderlich werden oder ein Vorhaben sich in die Eigenart der Umgebung einfügen muss (§ 34 BauGB). Vor dem Kauf eines Baugrundstücks sollte geklärt werden, ob die eigenen Vorstellungen auf diesem Grundstück überhaupt verwirklicht werden können. Hierzu ist die Bauvoranfrage ein geeignetes Mittel.
Sehr wichtig ist, dass der zu klärende Sachverhalt konkret benannt wird. Das bedeutet, dass durch den Vorbescheid nur über einzelne Fragen entschieden wird, eine umfassende Prüfung findet erst im Baugenehmigungsverfahren statt. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Fragen verbindlich abgeklärt werden können, ohne in die kostenintensive Detailplanung einzusteigen.
Die Bauvoranfrage gilt 3 Jahre und bietet eine verlässliche Rechtsgrundlage mit Bindungswirkung seitens der Nachbarschaft und der Baurechtsbehörde.
Unsere Baurechtsbehörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wenn in der Eingangsbestätigung Unterlagen nachgefordert werden, so empfehlen wir, diese baldmöglichst zuzusenden, da ansonsten eine zügige Bearbeitung des Bauantrages nicht möglich ist. Bei bestimmten Bauvorhaben sind ggf. noch andere Behörden zu beteiligen. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und die Benachrichtigung der Angrenzer abgeschlossen ist, erfolgt die endgültige Bearbeitung und Entscheidung über den Bauantrag.
Mit dem Bau kann jedoch erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung erteilt und der Baufreigabeschein (Roter Punkt) vorliegt. Unser Bauordnungsamt wird die Bauausführung überwachen.
Der Baubescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung begonnen wird. Eine Verlängerung kann schriftlich beantragt werden.
Eine Antragsstellung ist nur noch digital über das virtuelle Bauamt möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die beim Bauordnungsamt erfragt werden können, kann auch das Kenntnisgabeverfahren gewählt werden. Dazu muss das Grundstück in jeden Fall im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen.
Kenntnisgabepflichtige Vorhaben müssen, ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Unsere Baurechtsbehörde führt keine inhaltliche Prüfung durch, sondern stellt lediglich die Vollständigkeit der Unterlagen fest. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind gesondert zu beantragen. Damit haben die Planverfasserinnen und Planverfasser eine höhere, auch haftungsrechtliche Verantwortung und die Eigenverantwortung steigt für diejenigen, die einen Bauantrag stellen.
Der Vorteil des Kenntnisgabeverfahrens ist der schnellere Baubeginn. Dies gilt nicht für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen, über die in einem separaten Verfahren entschieden wird. Rechtssicherheit wird nur mit einer Baugenehmigung erreicht, da diese einen Verwaltungsakt darstellt, der bestandskräftig wird.
Baugenehmigungen werden archiviert.
Wenn bei Hauskauf, Veräußerungen, Zwangsversteigerung etc. keine „alten“ Unterlagen wie Baugenehmigung, Grundriss, Zeichnungen aufzufinden sind, sprechen Sie uns an.