Vollsperrung des Zubringers B27 zur K3910 bzw. Wettersdorfer Straße Auf Grund von Straßenbauarbeiten ist die Strecke von 22.04. bis voraussichtlich 29.08.2025 voll gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Umleitungsbeschilderung eingerichtet.
Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Baugenehmigungen - ein Vorhaben, drei Verfahren

Symbolbild Baugenehmigung mit Helm und PlänenBaurechtliche Verfahren – Anfrage, Kenntnisgabe und Genehmigung

Wer ein Gebäude errichten, ändern oder einer anderen Nutzung zuführen möchte, sollte sich mit einer Archi­tek­tin oder einem Archi­tek­ten in Verbin­dung setzen. Auch das Bauord­­nungs­­amt des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn infor­­mie­rt Sie, inwiefern die Planungen reali­­sier­­bar sind und ob weiter­­ge­hen­de öffentlich-rechtliche Vorschrif­ten einzu­hal­ten sind.

Bauvoranfrage / Bauvorentscheid

Die Bauvor­­an­frage bietet Ihnen die Möglich­keit, einzelne Fragen rechts­­ver­­­bin­d­­lich abzuklären. Dies kann sinnvoll sein, wenn Ausnahmen und Befrei­­un­­gen von einem Bebau­ungs­­­plan erfor­­der­­lich werden oder ein Vorhaben sich in die Eigenart der Umgebung einfügen muss (§ 34 BauGB). Vor dem Kauf eines Baugrund­stücks sollte geklärt werden, ob die eigenen Vorstel­­lun­­gen auf diesem Grund­stück überhaupt verwirk­­licht werden können. Hierzu ist die Bauvor­­an­frage ein geeignetes Mittel.

Sehr wichtig ist, dass der zu klärende Sachver­­halt konkret benannt wird. Das bedeutet, dass durch den Vorbe­­scheid nur über einzelne Fragen entschie­­den wird, eine umfassende Prüfung findet erst im Bauge­­neh­­mi­­gungs­­­ver­­fah­ren statt. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Fragen verbin­d­­lich abgeklärt werden können, ohne in die kosten­in­ten­­si­ve Detail­­pla­­nung einzu­s­tei­­gen.

Die Bauvor­­an­frage gilt 3 Jahre und bietet eine verläss­li­che Rechts­­grun­d­lage mit Bindungs­­wir­­kung seitens der Nachbar­­schaft und der Baurechts­­be­hörde.

Formulare finden Sie hier.

Baugenehmigungsverfahren

Unsere Baurechts­­be­hörde prüft Ihren Antrag auf Vollstän­dig­keit und Richtig­keit. Wenn in der Eingangs­­be­stä­ti­gung Unterlagen nachge­­for­­dert werden, so empfehlen wir, diese baldmög­lichst zuzusenden, da ansonsten eine zügige Bearbei­tung des Bauan­tra­­ges nicht möglich ist. Bei bestimmten Bauvor­­ha­­ben sind ggf. noch andere Behörden zu beteiligen. Wenn alle Stellung­­nah­­men vorliegen und die Benach­rich­ti­­gung der Angrenzer abgeschlos­­sen ist, erfolgt die endgültige Bearbei­tung und Entschei­­dung über den Bauantrag.

Mit dem Bau kann jedoch erst begonnen werden, wenn die Bauge­­neh­­mi­­gung erteilt und der Baufrei­­­ga­­be­­schein (Roter Punkt) vorliegt. Unser Bauord­­nungs­­amt wird die Bauaus­füh­rung überwachen.

Der Baube­­scheid erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung begonnen wird. Eine Verlän­ge­rung kann schrift­­lich beantragt werden.

Eine Antragsstellung ist nur noch digital über das virtuelle Bauamt möglich.

Formulare finden Sie hier.

Kenntnisgabeverfahren

Unter bestimmten Voraus­­set­­zun­­gen, die beim Bauord­­nungs­­amt erfragt werden können, kann auch das Kennt­­nis­­ga­­be­­ver­­fah­ren gewählt werden. Dazu muss das Grundstück in jeden Fall im Geltungs­­­be­reich eines quali­­fi­­zier­ten Bebau­ungs­­­pla­­nes liegen.

Kennt­­nis­­ga­­be­pflich­tige Vorhaben müssen, ebenso wie geneh­­mi­­gungs­­pflich­tige Vorhaben, den öffentlich-recht­­li­chen Vorschrif­ten entspre­chen. Unsere Baurechts­­be­hörde führt keine inhal­t­­li­che Prüfung durch, sondern stellt lediglich die Vollständigkeit der Unterlagen fest. Abwei­chun­­gen, Ausnahmen und Befrei­­un­­gen sind gesondert zu beantragen. Damit haben die Planver­­fas­­se­r­in­nen und Planver­­fas­­ser eine höhere, auch haftungs­­recht­­li­che Verant­wor­tung und die Eigen­­ver­­ant­wor­tung steigt für diejenigen, die einen Bauantrag stellen.

Der Vorteil des Kennt­­nis­­ga­­be­­ver­­fah­rens ist der schnellere Baubeginn. Dies gilt nicht für Abwei­chun­­gen, Ausnahmen und Befrei­­un­­gen, über die in einem separaten Verfahren entschie­­den wird. Rechts­­si­cher­heit wird nur mit einer Bauge­­neh­­mi­­gung erreicht, da diese einen Verwal­tungs­­akt darstellt, der bestands­kräf­tig wird.

Formulare finden Sie hier.

Archiv

Baugenehmigungen werden archiviert.
Wenn bei Hauskauf, Veräußerungen, Zwangsversteigerung etc. keine „alten“ Unterlagen wie Baugenehmigung, Grundriss, Zeichnungen aufzufinden sind, sprechen Sie uns an. 

Ihre Ansprechpartner

Heike Schwarz
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731 Walldürn
Telefon: 06282 67-223
Telefax: 06282 67-7393

Birgit Weinlein
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731 Walldürn
Telefon: 06282 67-203
Telefax: 06282 67-7393