Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Der Gemeindeverwaltungsverband hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
- des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
- der Einnahmen und der Ausgaben
- der vorgesehenen Kreditaufnahmen
- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen).
- des Höchstbetrages der Kassenkredite
- die Steuersätze
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres erfolgt die Erstellung des Rechnungsabschlusses.