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Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

Der Gemeindeverwaltungsverband hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

  1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
    1. der Einnahmen und der Ausgaben
    2. der vorgesehenen Kreditaufnahmen
    3. die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
       Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen).
  2. des Höchstbetrages der Kassenkredite
  3. die Steuersätze

Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.

Nach Ablauf des Haushaltsjahres erfolgt die Erstellung des Rechnungsabschlusses.