Ferienbetreuung
Anspruch auf Kinderferienbetreuung
Mit dem Schuljahr 2026/2027 startet der gesetzliche Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Erstklässler - auch in den Schulferien. In den kommenden Jahren soll der Rechtsanspruch schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet werden und bis zum Schuljahr 2029/2030 die erste bis vierte Klasse umfassen.
Die Stadt Walldürn sowie die Gemeinden Hardheim und Höpfingen wollen diesen Anspruch auf Ferienbetreuung in interkommunaler Zusammenarbeit erfüllen - mit Betreuungsangeboten an wechselnden Standorten.
Organisation über den Gemeindeverwaltungsverband, Betreuung vor Ort
Die Gemeinden haben im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung beschlossen, die Kinderferienbetreuung zentral über den Gemeindeverwaltungsverband zu organisieren. Die Betreuung selbst wird dann abwechselnd in einer der drei Gemeinden mit geeignetem Betreuungspersonal durchgeführt. Mit dieser Regelung soll ein möglichst fairer Zugang zum Betreuungsangebot unabhängig vom jeweiligen Wohnort ermöglicht werden.
Für das Schuljahr 2026/2027 wird folgendes Betreuungsangebot an den jeweiligen Standorten bereitgestellt:
Standort Walldürn
- Herbstferien: 26.10. - 30.10.2026
- Faschingsferien: 08.02. - 10.02.2027
- Osterferien: 30.03. - 02.04.2027
- Pfingstferien: 24.05 - 28.05.2027
Standort Hardheim
- Osterferien: 22.03. - 25.03.2027
- Pfingstferien: 18.05. - 21.05.2027
- Sommerferien: 29.07. - 13.08.2027
Standort Höpfingen
- Sommerferien: 30.08. - 10.09.2027
Ferienkalender Schuljahr 2026/2027
Weiterführende Informationen:
Am einfachsten per E-Mail mit den hier zur Verfügung gestellten Dokumenten.
Da der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn für die zentrale Organisation der Kinderferienbetreuung im Verbandsgebiet zuständig ist, richten Sie die Anmeldung Ihres Kindes bitte an:
Alternativ per Post an:
GVVHardheim-Walldürn
Obere Vorstadtstr. 6
74731 Walldürn
Wichtig ist, dass sämtliche Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Neben dem Anmeldeformular werden auch Datenschutzerklärung und SEPA-Lastschriftmandat benötigt, um die Anmeldung bestätigen zu können.
Die Teilnahme an der Ferienbetreuung setzt eine verbindliche schriftliche oder digitale Anmeldung und die Aufnahmebestätigung durch den Träger voraus.
Für anspruchsberechtigte Kinder wird an schulfreien Tagen eine Ferienbetreuung angeboten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die zum Zeitpunkt der Anmeldung ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz im Verbandsgebiet haben.
Aufgenommen werden Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Im Schuljahr 2027/2028 werden Schulkinder der ersten und zweiten Klassenstufe aufgenommen, im Schuljahr 2028/2029 Schulkinder der ersten bis dritten Klassenstufe und ab dem Schuljahr 2029/2030 Schüler der ersten bis vierten Klassenstufe.
Die Ferienbetreuung findet an den bekanntgegebenen Ferientagen grundsätzlich von Montag bis Freitag statt (außer an Feiertagen).
Die Betreuungszeiten sind täglich von 7:30 bis 15:30 Uhr. Die Bringzeit ist zwischen 7:30 und 8:00 Uhr, die Abholzeit zwischen 15:00 und 15:30 Uhr.
Während der Betreuungszeiten wird die Aufsicht durch geeignetes Betreuungspersonal wahrgenommen.
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen derselben.
Auf dem Weg zur Einrichtung, von der Einrichtung und auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht den Personensorgeberechtigten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Die Teilnahme an der Ferienbetreuung setzt eine verbindliche schriftliche oder digitale Anmeldung und die Aufnahmebestätigung durch den Träger voraus.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich wochenweise. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die vorhandenen Plätze, entscheidet die Verwaltung nach sachlichen Kriterien.
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis sechs Wochen vor Beginn der gebuchten Ferienwoche möglich. Erfolgt die Abmeldung nach Ablauf dieser Frist, bleibt das Entgelt grundsätzlich in voller Höhe geschuldet. Eine Rückerstattung des Entgelts bei Fehltagen oder Krankheit des Kindes findet nicht statt.
Für die Teilnahme an der Ferienbetreuung wird eine Wochenpauschale von 140 Euro erhoben. Auswärtige Kinder (alleiniger bzw. Hauptwohnsitz nicht im Verbandsgebiet) zahlen eine Wochenpauschale von 270 Euro.
Die Wochenpauschale umfasst die Betreuung von Montag bis Freitag. Feiertage oder kürzere Ferienwochen mindern die Wochenpauschale anteilig.
Das Betreuungsentgelt entsteht mit der verbindlichen Anmeldung. Auf Höhe und Fälligkeit des Entgelts wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen.
Das Entgelt wird sechs Wochen vor Beginn der jeweiligen Betreuungswoche fällig. Ist die Zahlung nicht erfolgt, kann das Kind nicht am Betreuungsangebot teilnehmen.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren.