Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn - Bewachungsgewerbe

BewachungsgewerbeVor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist die Einholung einer Gewerbeerlaubnis bei der Unteren Verwaltungsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn erforderlich. Die Erteilung dieser Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, z.B. KFZ- und Gebäudebewachung, Veranstaltungsdienst, Fluggastkontrolle, Durchführung von Geld- und Werttransporten, Personenschutz, Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen.

Ihre Ansprechpartnerin


© 2014-2020 Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn | Impressum | Datenschutz | Datenaustausch

Diese Webseite verwendet Cookies

Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.