Bewachungsgewerbe
Vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist die Einholung einer Gewerbeerlaubnis bei der Unteren Verwaltungsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn erforderlich. Die Erteilung dieser Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, z.B. KFZ- und Gebäudebewachung, Veranstaltungsdienst, Fluggastkontrolle, Durchführung von Geld- und Werttransporten, Personenschutz, Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen.
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Böna
Sachgebietsleitung
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731
Walldürn
Telefon: 06282 67-205
Telefax: 06282 7393