Schaustellen
Wenn Sie vorhaben gewerbsmäßig das „zur Schaustellen“ von Personen in Ihren Geschäftsräumen zu veranstalten oder diese dafür zur Verfügung stellen, benötigen Sie einer Erlaubnis vom Ordnungsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn.
Davon ausgenommen sind lediglich Darbietung mit überwiegend
- künstlerischem,
- sportlichem,
- akrobatischem oder
- ähnlichem Charakter.
Für die Erlaubniserteilung richten Sie bitte einen formlosen schriftlichen Antrag an uns.
Ihre Ansprechpartnerin
Böna, Sabine
Sachgebietsleitung
Obere Vorstadtstraße 6
74731
Walldürn
Telefon: 06282 91230-30
