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Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Gaststätten

Gaststättenerlaubnis

Schank- und Speisewirtschaften benötigen eine Gaststättenerlaubnis, sobald alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Die Gaststättenerlaubnis ist raum- und personenbezogen.

Die Erlaubnispflicht besteht z.B. nicht für Betriebskantinen, die Verpflegung von Fahrgästen in verschiedenen Verkehrsmitteln, die Abgabe von unentgeltlichen Kostproben und für die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste eines Beherbergungsbetriebes.

Gaststättenrechtliche Gestattung ab 5 Tagen

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn dies unter erleichterten Voraussetzungen und auf Widerruf gestatten.

Sperrzeitverkürzung

Für alle Gaststätten oder Spielhallen gilt die gesetzliche Sperrzeit. Im Einzelfall bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn aufgrund Ihres Antrags eine andere Regelung genehmigen.

Kollegen in einer KneipeDesweiteren können Sie bei uns folgende Erlaubnisse beantragen:

  • Stellvertretungserlaubnis
  • vorläufige Erlaubnis
  • befristete Erlaubnis und
  • die erlaubnispflichtige Änderunge der Betriebsräume

In einem persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen gerne die Unterschiede und beraten Sie bei der Antragstellung.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin

Böna, Sabine
Sachgebietsleitung
Obere Vorstadtstraße 6
74731 Walldürn
Telefon: 06282 91230-30