Gaststätten
Schank- und Speisewirtschaften benötigen eine Gaststättenerlaubnis, sobald alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Die Gaststättenerlaubnis ist raum- und personenbezogen.
Die Erlaubnispflicht besteht z.B. nicht für Betriebskantinen, die Verpflegung von Fahrgästen in verschiedenen Verkehrsmitteln, die Abgabe von unentgeltlichen Kostproben und für die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste eines Beherbergungsbetriebes.
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn dies unter erleichterten Voraussetzungen und auf Widerruf gestatten.
Für alle Gaststätten oder Spielhallen gilt die gesetzliche Sperrzeit. Im Einzelfall bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn aufgrund Ihres Antrags eine andere Regelung genehmigen.
Desweiteren können Sie bei uns folgende Erlaubnisse beantragen:
- Stellvertretungserlaubnis
- vorläufige Erlaubnis
- befristete Erlaubnis und
- die erlaubnispflichtige Änderunge der Betriebsräume
In einem persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen gerne die Unterschiede und beraten Sie bei der Antragstellung.