Vollsperrung des Zubringers B27
zur K3910 bzw. Wettersdorfer Straße

Auf Grund von Straßenbauarbeiten ist die Strecke von 22.04. bis voraussichtlich 29.08.2025 voll gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Umleitungsbeschilderung eingerichtet.

Der Gemeindeverwaltungsverband bittet um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Verkehrsbehinderungen.

 

Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Gewerbeuntersagung

Geschlossen Text auf einem GaragentorDer Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn kann die Ausübung eines Gewerbes untersagen.

Anhaltspunkte für „Unzuverlässigkeit“ sind u.a.

  • mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
  • Verschuldung,
  • Missachtung steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Pflichten,
  • eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit,
  • einschlägige Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
  • illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern oder
  • mangelndes berufliches Verantwortungsbewusstsein.

Wir leiten bei Verdacht der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden das Gewerbeuntersagungsverfahren ein.

Eine Anzeige über den Verdacht der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

Wiedergestattung nach Untersagung

Wenn Ihnen die Ausübung eines Gewerbes untersagt wurde können Sie von uns prüfen lassen, ob Ihnen Ausübung wieder gestattet werden kann.

Das Wiedergestattungsverfahren wird jedoch nur auf Antrag eingeleitet.

Die Wiedergestattung kommt in Betracht, wenn Ihnen die selbständige Ausübung eines, mehrerer oder aller Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist. Nach Abschluss des Gewerbeuntersagungsverfahrens sind jedoch die Unzuverlässigkeitstatbestände entfallen. Das heißt, es
sind Umstände eingetreten, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Sabine Böna
Sachgebietsleitung
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731 Walldürn
Telefon: 06282 67-205
Telefax: 06282 7393