Sonn- und Feiertage - Tage der Ruhe
Sonntage und gesetzliche Feiertage sind in Deutschland besonders geschützt.
Das Feiertagsgesetz verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können. Für eine Ausnahme benötigen Sie eine gebührenpflichtige Genehmigung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn.
Ihre Ansprechpartnerin
Böna, Sabine
Sachgebietsleitung
Obere Vorstadtstraße 6
74731
Walldürn
Telefon: 06282 91230-30
