Sonn- und Feiertage - Tage der Ruhe
Sonntage und gesetzliche Feiertage sind in Deutschland besonders geschützt.
Das Feiertagsgesetz verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können. Für eine Ausnahme benötigen Sie eine gebührenpflichtige Genehmigung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn.
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Böna
Sachgebietsleitung
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731
Walldürn
Telefon: 06282 67-205
Telefax: 06282 7393