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Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Sonn- und Feiertage - Tage der Ruhe

Blumenladen mit BesitzerinSonntage und gesetzliche Feiertage sind in Deutschland besonders geschützt.

Das Feiertagsgesetz verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können. Für eine Ausnahme benötigen Sie eine gebührenpflichtige Genehmigung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin

Böna, Sabine
Sachgebietsleitung
Obere Vorstadtstraße 6
74731 Walldürn
Telefon: 06282 91230-30