Nutzung öffentlicher Straßen
Veranstaltungen auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn, bei denen die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung.
Solche Veranstaltungen können z.B. sein:
- Festzüge
- Straßenfeste
- Veranstaltungen abseits von öffentlichen Straßen, bei denen aber der Verkehr beeinträchtigt wird
- Volksmärsche
- Radsportveranstaltungen
- motorsportliche Veranstaltungen
Kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. Martinsumzüge oder Prozessionen sind erlaubnisfrei, jedoch anzeigepflichtig.
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Böna
Sachgebietsleitung
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731
Walldürn
Telefon: 06282 67-205
Telefax: 06282 7393