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Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Nutzung öffentlicher Straßen

Warnbarken auf der StraßeVeranstaltungen auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn, bei denen die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung.

Solche Veranstaltungen können z.B. sein:

  • Festzüge
  • Straßenfeste
  • Veranstaltungen abseits von öffentlichen Straßen, bei denen aber der Verkehr beeinträchtigt wird
  • Volksmärsche
  • Radsportveranstaltungen
  • motorsportliche Veranstaltungen

Kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. Martinsumzüge oder Prozessionen sind erlaubnisfrei, jedoch anzeigepflichtig.

Ihre Ansprechpartnerin

Sabine Böna
Sachgebietsleitung
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731 Walldürn
Telefon: 06282 67-205
Telefax: 06282 7393