Versammlung
Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies rechtzeitig zuvor beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn anzeigen.
Dies muss spätestens 45 Stunden, bevor Sie die Versammlung bekanntgeben (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung) erfolgen.
Definition Versammlung:
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens 2 Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.