Versammlung
Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies rechtzeitig zuvor beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn anzeigen.
Dies muss spätestens 45 Stunden, bevor Sie die Versammlung bekanntgeben (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung) erfolgen.
Definition Versammlung:
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens 2 Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Böna
Sachgebietsleitung
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731
Walldürn
Telefon: 06282 67-205
Telefax: 06282 7393