Schießstätten
Schießstätten sind vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen von der Waffenbehörde des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn abzunehmen.
Wird auf einer bestehenden Schießstätte mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen, ist sie alle 4 Jahre zu überprüfen, mit erlaubnisfreien Waffen alle 6 Jahre.
Ihr Ansprechpartner
Folhoffer, Nadine
Sachbearbeiterin
Obere Vorstadtstraße 6
74731
Walldürn
Telefon: 06282 91230-33
Imhof, Alexander
Sachbearbeiter
Obere Vorstadtstraße 6
74731
Walldürn
Telefon: 06282 91230-31
