Schießstätten
Schießstätten sind vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen von der Waffenbehörde des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn abzunehmen.
Wird auf einer bestehenden Schießstätte mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen, ist sie alle 4 Jahre zu überprüfen, mit erlaubnisfreien Waffen alle 6 Jahre.
Ihr Ansprechpartner
Kata Čabraja
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 11
74732
Walldürn
Telefon: 06282 67-208
Telefax: 06282 7393
Nadine Folhoffer
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731
Walldürn
Telefon: 6282 67-250
Telefax: 06282 7393
Alexander Imhof
Sachbearbeiter
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731
Walldürn
Telefon: 06282 67-207
Telefax: 06282 7393