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Luftaufnahme der Stadt Walldürn

Schießstätten

Mann am SchießstandSchießstätten sind vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen von der Waffenbehörde des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn abzunehmen.

Wird auf einer bestehenden Schießstätte mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen, ist sie alle 4 Jahre zu überprüfen, mit erlaubnisfreien Waffen alle 6 Jahre.

Ihr Ansprechpartner

Čabraja, Kata
Sachbearbeiterin
Obere Vorstadtstraße 6
74732 Walldürn
Telefon: 06282 91230-32

Folhoffer, Nadine
Sachbearbeiterin
Obere Vorstadtstraße 6
74731 Walldürn
Telefon: 06282 91230-33

Imhof, Alexander
Sachbearbeiter
Obere Vorstadtstraße 6
74731 Walldürn
Telefon: 06282 91230-31